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Ehevertrag - muss das sein? Ja!

Ein Ehevertrag ist wichtig
© Africa Studio / Shutterstock
Zugegeben, ein Ehevertrag ist nicht gerade romantisch, kann im Falle einer Scheidung aber viel Ärger ersparen. Alles, was ihr darüber wissen müsst

Die wichtigsten Fakten zum Ehevertrag

Jede Braut in spe möchte, dass die Hochzeit zu einem der schönsten Ereignisse im Leben wird. Voller Vorfreude auf die bevorstehende Vermählung stürzt sie sich mit ihrem zukünftigen Ehemann in die Hochzeitsvorbereitungen und die baldigen Eheleute schweben im siebten Himmel. Schließlich haben sie die Person gefunden, mit der sie den Bund fürs Leben eingehen wollen.

Natürlich möchte man bei so viel Romantik nicht an ein mögliches Ende der Ehe denken. Doch bei einer Heirat geht es nicht nur um einen romantischen Liebesbeweis, sondern auch um die rechtlichen Bedingungen einer Partnerschaft.

Ein Ehevertrag regelt die daraus resultierenden Verpflichtungen, und auch wenn man bei einer Hochzeit nicht schon die Scheidung im Sinn hat, kann der Vertrag helfen, ein böses Erwachen bei einem möglichen Ende der Ehe zu vermeiden. Wer also die finanziellen Verhältnisse vorher klärt, kann im Falle einer Scheidung Streitereien ums Geld vermeiden.

Um einen Überblick über die Regelungen eines Ehevertrags zu bekommen, haben wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.

Was beinhaltet ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann jegliche Wünsche der Eheleute berücksichtigen, enthält aber zumeist vor allem die Klärung der Finanzen. Ein Ehevertrag sollte auf jeden Fall Fragen zum Güterstand und Erbrecht klären. Im Hinblick auf eine eventuelle Scheidung sollten zusätzlich Vereinbarungen zum Unterhalt, den Wohnverhältnissen und dem Hausrat getroffen werden.

Zugewinngemeinschaft

Bei einer Ehe ohne Ehevertrag handelt es sich nach der Hochzeit um eine Zugewinngemeinschaft. Dabei wird das gesamte Vermögen der beiden Ehepartner, das nach der Eheschließung aufgebaut wurde, zu gleichen Anteilen an beide Parteien aufgeteilt. Alles Vermögen, das vor der Ehe erwirtschaftet wurde, bleibt dem jeweiligen Partner erhalten.

Gütertrennung

Ein Ehevertrag kann jedoch regeln, dass auch das Vermögen, das nach der Eheschließung entstanden ist, nicht in die gemeinsame Kasse geht, sondern jeder seine eigenen finanziellen Ressourcen behält. In diesem Fall spricht man von einer Gütertrennung.

Zugewinnausgleich

Wer keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, hat nach der Scheidung automatisch Anspruch auf einen Zugewinnausgleich. Das bedeutet, dass der wirtschaftlich schwächere Partner das Recht auf die Hälfte des Vermögens hat, dass beide Eheleute innerhalb der Ehe erwirtschaftet haben.

Befreiung vom Zugewinnausgleich

Ein Ehevertrag kann den vermögenderen Partner vom Zugewinnausgleich entbinden. Dieser muss sein nach der Eheschließung erwirtschaftetes Kapital dann nicht zu gleichen Anteilen an den finanziell schwächeren Partner abgeben.

Häufig vereinbaren die Eheleute, dass bestimmte Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden. In vielen Fällen wird im Ehevertrag geregelt, dass geerbtes Vermögen auch beim Erben bleibt.

Ungültiger Ehevertrag

Ein Ehevertrag, der zu unausgeglichen ist, verliert seine rechtliche Gültigkeit. Wenn der eine Ehepartner wohlhabend ist, während der andere Ehepartner über kein Einkommen verfügt, kann der schwächere Partner nicht auf seinen Unterhalt verzichten.

Ein Ehevertrag, der die Menschenrechte verletzt, ist ebenfalls ungültig, selbst wenn dieser von einem Notar beurkundet wurde.

Wo wird der Ehevertrag abgeschlossen?

Ein Ehevertrag ist nur rechtskräftig gültig, wenn er von einem Notar aufgesetzt und beglaubigt wurde. Der Notar fungiert als unparteiischer Berater, verfasst den Vertrag und ist dafür zuständig, jegliche Fragen bezüglich des Vertrags zu klären. Erst wenn beide Parteien den Vertrag bis ins kleinste Detail verstanden haben, unterschreiben sie den Ehevertrag. Der Notar setzt abschließend sein Siegel unter den Vertrag und beurkundet ihn damit.

Wer sich auf den Termin beim Notar vorbereiten will, kann sich ein Muster eines Ehevertrags ganz einfach online ansehen.

Was kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten eines Ehevertrags orientieren sich immer am gemeinsamen Vermögen des baldigen Ehepaares. Daher können sich auch junge, noch nicht vermögende Paare den Abschluss eines Ehevertrags leisten und müssen keine Angst vor hohen Kosten haben.

Wann wird der Vertrag abgeschlossen?

Der Ehevertrag wird im Normalfall vor der Eheschließung abgeschlossen. In Deutschland ist es in Ausnahmefällen jedoch möglich, den Vertrag auch noch nach der Hochzeit aufzusetzen.

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