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Eltern zu Hause pflegen – die wichtigsten Infos

Wer die Eltern zu Hause pflegen möchte, hat viele Fragen. Die wichtigsten Informationen zum Thema Pflege von Angehörigen.

Wann gilt jemand überhaupt als pflegebedürftig?

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Als pflegebedürftig gelten zunächst einmal Personen, die bei den "Verrichtungen des alltäglichen Lebens" auf Hilfe angewiesen sind. Dabei spielen vor allem Körperpflege, Ernährung und Mobilität eine Rolle (Grundpflege), wie beispielsweise Waschen, Toilettengang, Nahrungsaufnahme oder An- und Auskleiden. Um Geld von der Krankenkasse zu bekommen, muss die Pflegebedürftigkeit zudem mindestens sechs Monate andauern. Es empfiehlt sich, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bereits dann zu stellen, wenn die sechs Monate zwar noch nicht vorbei sind, aber abzusehen ist, dass der Patient noch länger pflegebedürftig ist.

Welche Pflegestufen gibt es?

Insgesamt gibt es drei Pflegestufen. In welche Pflegestufe eine Person eingestuft wird, hängt vor allem von der Dauer der täglichen Pflegezeit ab, genauso wie vom Anteil der Pflege, die dabei auf die Grundpflege abfällt.

Pflegestufe I: "erhebliche Pflegebedürftigkeit" In die erste Stufe fallen Personen, die durchschnittlich etwa 90 Minuten täglich Hilfe benötigen, wobei davon die Grundpflege mindestens 46 Minuten betragen und auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen muss.

Pflegestufe II: "Schwerpflegebedürftigkeit" In Pflegestufe II fallen Personen, die insgesamt drei Stunden am Tag der Pflege bedürfen (davon mindestens zwei Stunden Grundpflege).

Pflegestufe III: "Schwerstpflegebedürftigkeit" In die Pflegestufe III werden Personen eingestuft, die im Durchschnitt fünf Stunden täglich Pflege benötigen (davon mindestens vier Stunden Grundpflege). Außerdem ist eine Einstufung als so genannter "Härtefall" möglich, wenn zudem auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen benötigt werden oder die tägliche Hilfe bei der körperlichen Versorgung durchschnittlich sieben Stunden pro Tag erfordert und auch nachts benötigt wird.

Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Was übernimmt die Pflegeversicherung?

Je nach Pflegestufe übernimmt die Pflegeversicherung Kosten für professionelle Pflegedienste bzw. zahlt Pflegegeld an pflegende Angehörige. Außerdem vergibt sie Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung oder für die Anschaffung eines Badewannenlifts.

Bei der häuslichen Pflege durch einen Familienangehörigen zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegestufe I etwa 215 Euro im Monat, bei Stufe II sind es 420 Euro, bei Stufe III 675 Euro. Nimmt der Patient einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch, so steuert die Versicherung in der Pflegestufe I 420 Euro hinzu, in der Pflegestufe II 980 Euro und in der höchsten Stufe 1470 Euro.

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich meine Eltern zu Hause pflege?

Bei der Pflege der Eltern können ein ambulanter Pflegedienst und reguläre deutsche Haushaltshilfen sowie Nachbarschaftshilfen eine Unterstützung bieten.

Außerdem ist es möglich, eine ausländische Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei ist aber darauf zu achten, dass diese zunächst einmal nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen darf. Die Pflege darf sie nach geltendem Recht nur dann übernehmen, wenn ein Vertrag mit einem Entsendungsunternehmen im Ausland abgeschlossen wurde. Direkte Arbeitsverträge mit einer Pflegekraft zum Beispiel aus Osteuropa sind nur dann legal, wenn diese im Heimatland als Selbstständiger angemeldet ist, dort die Sozialversicherung zahlt und eine Entsendebescheinigung besitzt. In diesem Fall darf eine ausländische Pflegekraft bis zu zwölf Monate im Ausland, also auch in Deutschland, ihre Dienste anbieten ("Dienstleistungsfreiheit"). Sie darf aber nicht im Haushalt des Auftraggebers wohnen.

Weitere Infos unter www.test.de.

Wie lange kann ich Pflegezeit nehmen?

Um sich um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu kümmern, dürfen Arbeitnehmer bis zu sechs Monate Pflegezeit nehmen (an einem Stück). Zudem können Arbeitnehmer eine "Kurzpflegezeit" einlegen, wenn sie einen Verwandten betreuen möchten, der noch nicht in eine Pflegestufe eingestuft ist. Der Arbeitgeber zahlt während der Pflegezeiten kein Gehalt.

Text: Claudia Hamburger Stand der Informationen: Mai 2011

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