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Unterhalt für die Eltern: Wer zahlt im Pflegefall?

Immer öfter müssen Kinder für die Eltern Unterhalt zahlen, wenn diese plötzlich nicht mehr allein klarkommen und einen Heimplatz brauchen. BRIGITTE-Expertin Helma Sick erklärt, was die Pflegeversicherung übernimmt und was auf Kinder zukommen kann.

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Die meisten Frauen überleben ihre Ehemänner, können aber im hohen Alter nicht mehr allein in ihrer Wohnung bleiben. Ein Heimplatz ist teuer, und vor allem Frauen in den alten Bundesländern beziehen oft nur geringe Witwen- oder Altersrenten. Selbst die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken bei Weitem nicht alle Kosten. Warum? Zurzeit (Stand Mai 2011) bekommt man bei Pflegestufe I und Unterbringung in einem Heim monatlich 1023 Euro. Für Pflegestufe II und III werden 1279 bzw. 1510 Euro gezahlt. Dabei betragen die Kosten für einen Heimplatz in Pflegestufe III schnell mal über 3000 Euro, bei der Betreuung von Demenz-Kranken liegen sie noch höher. Kein Wunder also, dass sich erwachsene Kinder immer häufiger fragen: Müssen wir unseren alten, pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen? Und wenn ja: ab wann muss ich Unterhalt für die Eltern zahlen?

Unterhalt für die Eltern: Damit müssen Kinder rechnen

Wenn die Eltern nicht genug eigenes Geld für eine Betreuung haben, springt nicht mehr automatisch die Sozialhilfe ein, sondern zunächst einmal sind die Kinder zur Zahlung von Unterhalt für die Eltern verpflichtet. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Einkommen und dem Vermögen der Kinder. Was unangetastet bleibt: der Selbstbehalt und die private Altersvorsorge. Jedem bleiben zum Leben monatlich mindestens 1500 Euro. Eine hohe Miete oder die Tilgungsraten für einen Kredit können außerdem geltend gemacht werden, ebenso die Aufwendungen für eine zusätzliche private Altersversorgung oder Unterhaltszahlungen an die eigenen Kinder. Es empfiehlt sich, alle finanziellen Belastungen für einen möglichen Streitfall genau aufzulisten - am besten mit Hilfe einer Anwältin oder eines Anwalts. Auch eine private Altersvorsorge bleibt unangetastet, Riester- und Rürup-Renten sind ohnehin vor jeglichen Unterhaltsforderungen sicher.

Was eventuell zu Geld gemacht werden muss: Vermögenswerte wie zum Beispiel Aktien und andere Wertpapiere oder auch vermietete Immobilien können möglicherweise zur Deckung des Unterhalts für die Eltern herangezogen werden.

Unterhalt für die Eltern: Widerspruch ist möglich

Zur Beruhigung: Niemand muss aus dem eigenen Haus oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung ausziehen. Und falls die Beziehung zu den Eltern schwer gestört sein sollte, muss man nicht in jedem Fall zahlen. Ein Vater hat die Familie verlassen, nie Unterhalt gezahlt und keinen Kontakt zu seinen Kindern? Eine Mutter hat ihre Tochter ohne Not in ein Heim gegeben und sich nicht mehr um sie gekümmert? Dann kann niemand verlangen, dass die betroffenen Kinder später zahlen sollen. Aber Achtung: Sie werden nicht automatisch von der Unterhaltspflicht befreit, nur weil Sie sich mit Ihren Eltern vielleicht nicht sonderlich gut verstehen. Falls Sie den Bescheid der zuständigen Behörde nicht akzeptieren, sollten Sie sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe holen, denn es kann bis zur Gerichtsverhandlung kommen. Dann müssen nämlich die Richter entscheiden, ob Unterhalt für die Eltern gezahlt werden muss - und wenn ja, wie viel.

Rechenbeispiel: Muss Iris G. für ihre Mutter zahlen?

Die 50-jährige Angestellte verdient als Alleinstehende 2500 Euro netto und soll sich an den Pflegeheimkosten für ihre Mutter beteiligen. Iris G. macht Kassensturz: Ihre Ersparnisse betragen 10.000 Euro, zu ihren monatlichen Ausgaben gehören Fahrten zum Arbeitsplatz (140 Euro), Miete (450 Euro), Riester-Vertrag und private Rentenversicherung (160 Euro), Kreditrate für ihr Auto (200 Euro). Bilanz: Die 10.000 Euro Erspartes werden nicht angetastet, die Miete ist nicht überdurchschnittlich hoch im Verhältnis zum Einkommen und spielt bei der Berechnung keine Rolle. Vom Nettoeinkommen abgezogen werden Fahrtkosten, private Rentenversicherungen und der Autokredit. Da bleiben Iris G. noch 2.000 Euro - 500 Euro mehr als der Mindestselbstbehalt. Davon darf Iris G. die Hälfte behalten. Die anderen 250 Euro muss sie allerdings als Unterhalt für ihre Mutter bzw. als Zuschuss für das Pflegeheim zahlen.

Wie kann ich mich rechtzeitig absichern?

Mit einer speziellen Pflegezusatzversicherung lässt sich im Fall des Falles ein großer Teil der Mehrkosten decken. Ich empfehle, eine solche Versicherung möglichst frühzeitig abzuschließen, denn sie wird mit zunehmendem Alter bei Vertragsabschluss immer teurer: Für eine Pflegezusatzversicherung über 50 Euro Pflegetagegeld (macht im Pflegefall 30 x 50 Euro = 1500 Euro/Monat) zahlen Sie als 35-Jährige pro Monat etwa 25,50 Euro Beitrag, als 45-Jährige 39 Euro und als 55-Jährige 62,50 Euro. Überlegen Sie: Wenn Ihre Eltern finanziell nicht in der Lage sind, die Versicherungsprämien zu übernehmen, können Sie das tun, das ist vermutlich günstiger, als später monatlich für Heimkosten aufkommen zu müssen. Und wäre es nicht gut, gleich für sich selbst auch eine solche Versicherung abzuschließen?

Helma Sick, Gründerin des Münchner Unternehmens "frau & geld", ist Expertin u.a. in allen Fragen rund um Altersvorsorge und Versicherungen. Beim Thema "Elternunterhalt" wurde sie juristisch beraten von Roswitha Wolff, Fachanwältin für Familienrecht in München.

Aktuelle Infos dazu auch im neuen ARD-Ratgeber Recht "Elternunterhalt" für 12,40 Euro zu beziehen über www.ratgeber.vzbv.de

Text: Helma SickEin Artikel aus der BRIGITTE, Heft 11/2011

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