Bernd Werner hat längst einen Plan. Er will eine große Weinkellerei kaufen. Komplett unterkellert, mit rund 30 Weintanks, einer Abfüllerei, Bürogebäuden, einem Wohn- und einem Fachwerkhaus und einer großen Halle - "ein Traum", sagt er. 1,8 Millionen Mark soll der Traum kosten. 240 000 Mark können die beiden selbst aufbringen, für die übrige Summe - mehr als anderthalb Millionen Mark - hat Bernd Werner bereits ein Existenzgründerdarlehen der Ausgleichsbank und einen Kredit der örtlichen Sparkasse beantragt. Damit stellt er seine Frau praktisch vor vollendete Tatsachen. Sie unterschreibt, obwohl ihr mulmig ist. "Frauen fühlen sich schnell illoyal, wenn sie ihrem Mann durch Nachfragen das Vertrauen entziehen oder gar die Unterschrift verweigern", sagt Annette Schmedt, Gründerin der "Initiative bürgschaftsgeschädigter Frauen".
Gudrun Werner ahnt nicht, dass ihr Mann bei der gemeinsamen Existenzgründung bereits an die Möglichkeit einer Scheidung denkt. Juristisch gut beraten, lässt er den Kaufvertrag so aufsetzen, dass seine Frau ein deutlich höheres Risiko eingeht als er: Bernd Werner erwirbt lediglich die Firma, Gudrun Werner wird Eigentümerin der Gebäude, die sie dann an ihn als Geschäftsführer vermietet. Finanziell gesehen, unterschreibt Gudrun Werner ihr "Todesurteil", wie sie heute sagt. Sonst hat sie mit dem Betrieb nichts zu tun, ihr Mann führt ihn allein.
Anfangs wirft die Weinkellerei Gewinne ab, doch schon nach zwei Jahren beginnt der Niedergang. "Hätte ich bloß einmal in die Geschäftsbücher geschaut!", sagt Gudrun Werner, die mit ihrem eigenen Unternehmen, dem Blumenladen, sehr erfolgreich gewirtschaftet hatte.







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Mir hat mein Vater schon als Teenager beigebracht, wie ich mit Geld umzugehen habe. Wer sich vor diesem Lernen drückt, ist eben zu dumm - und darf sich dann nicht beschweren.