Wenn der Arbeitsplatz in Gefahr ist
Firma pleite, übernommen oder verkleinert - Job weg. Dass jemand seine Arbeit verliert, ist fast schon etwas Alltägliches geworden. Doch deshalb ist die Vorstellung, es könnte einem selbst passieren, nicht weniger bedrohlich. Was tun, wenn es bereits konkrete Anzeichen gibt? Expertenrat von einer Arbeitspsychologin und einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Kündigungsgründe: Das kann Sie den Job kosten
Wir erklären, was Sie bei der Arbeit dürfen und was Kündigungsgründe sind - und wann Sie sich wehren sollten.
Community: Arbeitslos und aussichtslos
Existenzängste, innere Leere - Community-Mitglieder tauschen sich darüber aus, wie sie sich nach der Kündigung fühlen und wie man sich neu motivieren kann.
Weitere Disskussionen zum Thema finden Sie in unseren Foren Rund um den Job und Probleme und Mobbing am Arbeitsplatz.
Mehr zum Thema in der neuen BRIGITTE WOMAN:
Schockerlebnis Kündigung
"Innerhalb von zwei Stunden war ich gelöscht": Firmenausweis eingezogen, Computerzugang gesperrt, Arbeitsplatz weg - Frauen erzählen in der neuen BRIGITTE WOMAN, Heft 3/2013, wie die Kündigung ihr Leben erschüttert hat. Jetzt am Kiosk!







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Erhält man eine Kündigung mit dem Hinweis auf die Abfindungsmöglichkeit des § 1a KSchG ist diese mit der Bedingung verknüpft, dass man gerade keine Kündigungsschutzklage erhebt. Erhebt der Arbeitnehmer dennoch Kündigungsschutzklage kann er wieder lediglich die vor Gericht vergleichsweise ausgehandelte Abfindung erhalten, wenn die Kündigung rechtswidrig ist, keinesfalls aber zusätzlich zu der Abfindung des §1a KSchG. Diese ist mit Erhebung der Klage hinfällig. Das gleiche gilt meist für die in Tarifverträgen vorgesehene Abfindung.