Von Wertpapieren halte ich, 46, nicht viel. Deshalb liegt das Kapital für meine Altersversorgung auf einem Festgeldkonto. 2,5 Prozent gibt's dafür – und ohne jedes Risiko. Nun sagte mir aber eine Finanzberaterin, dass ich den Wert meines Vermögens langfristig so nicht erhalten kann. Hat sie Recht?
Bei einer langen Anlagezeit von zehn Jahren und mehr - wie das ja bei Ihnen der Fall ist - ist das auf jeden Fall richtig. Eine Festgeldanlage kann sehr sinnvoll sein, wenn Sie das Geld in absehbarer Zeit wieder brauchen. Zur langfristigen Geldanlage eignet sie sich aber auf keinen Fall, und zwar aus folgendem Grund: Sie erhalten für Ihr Festgeld 2,5 Prozent Zinsen. Wenn Sie über dem jährlichen Freibetrag von 801 Euro liegen, bekommt das Finanzamt davon 25 Prozent. Real bleiben Ihnen also 1,87 Prozent Rendite. Bei einer angenommenen Inflationsrate von 2,3 Prozent hätten Sie daher ein Minus von 0,43 Prozent. So wird aus einem risikolosen Zins ein zinsloses Risiko. Auch und gerade bei der Altersvorsorge kann es sich niemand leisten, auf eine renditeträchtige Geldanlage zu verzichten.
Neulich haben wir im Betrieb diskutiert, wie viel man eigentlich als eiserne Reserve zurücklegen sollte. Eine Kollegin meinte, drei Nettomonatsgehälter müssten es schon sein. Was meinen Sie dazu?
Ich sehe das ähnlich. In meinen Beratungen empfehle ich, zwei bis vier Monatsgehälter jederzeit verfügbar zu haben. Wie hoch diese eiserne Reserve im Einzelfall sein muss, hängt von mehreren Faktoren ab: * Wer selbständig ist und ein schwankendes Einkommen hat, plant besser eine höhere Reserve ein als zum Beispiel eine Beamtin. * Wenn Sie keine hohen laufenden Kosten haben, brauchen Sie natürlich nicht so viel Geld in petto zu haben wie eine Frau, die Kredite abzahlen muss. * Besitzer einer Immobilie, die sie selbst nutzen, dürfen nicht vergessen, dass immer wieder mal teure Reparaturen anfallen. * Und denken Sie an Ihr Alter. Mit den Jahren steigen meist auch die Gesundheitsausgaben, zum Beispiel für Medikamente, Zahnersatz oder für einen Pflegedienst. Am besten überprüfen Sie, was auf Sie zutrifft. Dann wissen Sie, ob Sie notfalls auch mit zwei Monatsgehältern auskommen würden oder vorab besser vier Gehälter einplanen sollten.
Ich habe eine Eigentumswohnung und 200 000 Euro geerbt. Eigentlich schön, aber ich bin verunsichert wegen der andauernden Krise. Am liebsten würde ich das Geld auch in einer Wohnung anlegen. Was meinen Sie?
Wenn es Sie beruhigt, tun Sie das. Es spricht nichts dagegen, eine weitere Wohnung zu kaufen. Bedenken Sie aber bitte, dass Immobilien eindeutig zu den langfristigen Anlagen gehören, die nicht schnell zu Geld gemacht werden können. Sie dienen dem Vermögenserhalt und der Altersvorsorge. Das gesamte Kapital ausschließlich so anzulegen, halte ich persönlich nicht für notwendig und auch nicht für sinnvoll. Es ist nämlich wichtig, dass etwas Geld immer auch kurzfristig zur Verfügung steht – zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto –, falls die Waschmaschine kaputt geht oder eine Autoreparatur ansteht. Und auf einen Teil Ihres Kapitals sollten Sie mittelfristig zurückgreifen können. Schließlich wissen Sie nicht, wie sich Ihre Situation in den kommenden fünf, sechs Jahren verändert.
Ich bin 42 Jahre alt und seit drei Jahren wegen unseres Kindes zu Hause. Jetzt will ich in meinen Beruf zurück, aber mein Mann meint, das würde sich nicht rechnen. Wenn ich zu Hause bleibe, bekommt er durch das Ehegattensplitting mehr Geld. Bei seinem guten Einkommen sind das im Monat ca. 550 Euro. Er schlägt vor, dass ich mir einen Minijob suche, dann haben wir monatlich 1000 Euro mehr auf dem Konto, und ich kann ihm den Rücken frei halten. Ich bin unschlüssig - was meinen Sie?
Diese Rechnung kenne ich zur Genüge. Sie stimmt allerdings nur auf kurze Sicht, kaum jemand bedenkt die Folgen: Sie sind jetzt drei Jahre aus dem Beruf, gerade noch Zeit, wieder zurückzukehren. Nach einer Pause von fünf oder mehr Jahren besteht kaum eine Chance, eine qualifizierte Tätigkeit zu bekommen. Was ist, wenn Ihre Ehe auseinandergeht? Nach dem neuen Unterhaltsrecht muss jede Frau nach drei Jahren Elternzeit wieder arbeiten, hat also keinen Anspruch auf Unterhalt. Dazu kommt: Können Kinder auf Dauer der alleinige Lebensinhalt sein? Die Zeit, in der Kinder Vollzeitbetreuung brauchen, ist begrenzt. Was wollen Sie in den restlichen Jahren Ihres Lebens tun? Bezahlte Arbeit bedeutet eigenes Geld, eigene Rente, aber auch Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben und Anerkennung. Wenn Sie trotzdem dem Rat Ihres Mannes folgen wollen, dann sollten Sie darauf bestehen, dass das Geld, das Ihr Mann durch das Ehegattensplitting zusätzlich bekommt, in Ihre Altersvorsorge investiert wird.
Mein Mann hat mich immer in dem Glauben gelassen, dass er eine Rentenversicherung für sich und eine für mich abgeschlossen hat, und zwar bereits vor fast 30 Jahren. Nun hat er auf Nachfragen eingeräumt, dass beide Versicherungen auf seinen Namen laufen. Ich bin stinksauer! Da ich immer nur halbtags gearbeitet habe, wird meine Rente entsprechend gering ausfallen. Was soll ich denn jetzt tun? Es gibt meiner Meinung nach nur einen Weg: Sie verlangen von Ihrem Mann, dass er Ihnen für eine der beiden Rentenversicherungen das unwiderrufliche Bezugsrecht im Todes- und Erlebensfall einräumt. Dazu genügt ein Schreiben an die Versicherungsgesellschaft. Dann bekommen Sie das in dieser Versicherung angesparte Geld in jedem Fall. Das Bezugsrecht muss "unwiderruflich" eingeräumt werden, weil es dann nur mit Ihrem Einverständnis geändert werden kann.
Mein Mann und ich möchten zwei Risiko-Lebensversicherungen abschließen. Jeder von uns soll gut abgesichert sein für den Fall, dass der Partner vor ihm stirbt. Wie lange sollten solche Versicherungen Ihrer Meinung nach eigentlich laufen?
So lange, wie es die Umstände, sprich: Ihre Lebenssituation, erfordern. Haben Sie zum Beispiel Immobilienschulden, dann endet die Versicherung am besten erst, wenn der Kredit getilgt ist. Da ja die Restschuld im Laufe der Zeit immer weniger wird, könnten Sie auch eine Risiko-Lebensversicherung mit fallender Todesfallsumme abschließen. Das bedeutet: Die Summe, die im Fall des Falles ausgezahlt wird, nimmt von Jahr zu Jahr weiter ab - was die Beiträge zur Police während der gesamten Laufzeit reduziert. Oder möchten Sie sich gegenseitig absichern, weil Sie kleine Kinder haben? Dann ist es ratsam, die Versicherung laufen zu lassen, bis Ihre Kinder berufstätig und finanziell unabhängig sind.
Mein Mann ist vor Kurzem gestorben, und nun erfahre ich, dass das gesamte Geld aus seiner Lebensversicherung an seine frühere Ehefrau geht! Darüber habe ich früher nie nachgedacht. Was kann ich denn jetzt noch machen?
Leider gar nichts. Einen Vorwurf kann ich Ihnen deshalb nicht ersparen: Es war ziemlich fahrlässig, sich nicht rechtzeitig um diese Dinge zu kümmern. Für die Versicherung ist nämlich nur maßgebend, wer in der Versicherungspolice unter "Bezugsberechtigung" eingetragen ist. Und da wird der Name der Ex-Frau stehen, wenn sie es ist, die nach dem Tod Ihres Mannes die gesamte Versicherungssumme bekommt. Was er vermutlich übersehen oder vergessen hat: Normalerweise darf die Bezugsberechtigung während der Laufzeit jederzeit widerrufen oder geändert werden. Es wäre also durchaus möglich gewesen, den Namen der ersten Ehefrau zu streichen und stattdessen Sie als Bezugsberechtigte eintragen zu lassen. Anders ist es dagegen bei einer unwiderruflichen Bezugsberechtigung. Diese muss bei Versicherungsabschluss extra beantragt werden. Und sie kann später nur mit Einverständnis der jeweils Begünstigten geändert werden.
Ich habe bereits vor Jahren eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Sie ist gar nicht mal so teuer, Geld bekäme ich allerdings erst ab der Pflegestufe III. Ist dieser Versicherungsschutz ausreichend?
Ich finde: Nein. Eine Pflegeversicherung sollte in jedem Fall bereits ab der Pflegestufe I zahlen, besser sogar bereits ab der "Pflegestufe 0" (bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel bei Demenz). Denn die meisten Pflegefälle gibt es in Pflegestufe I, die wenigsten in Pflegestufe III.
Ich, 40, überlege, ebenfalls eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung abzuschließen. Aber ist es in meinem Alter überhaupt schon sinnvoll, sich damit zu befassen? Und was genau ist der "Pflege-Bahr"?
Auch wenn das Thema Ihnen weit weg zu sein scheint: Gehen Sie es rechtzeitig an, so dass Sie später nicht unter Druck geraten. Der "Pflege-Bahr", benannt nach dem früheren Gesundheitsminister, ist Zusatzpolice zur gesetzlichen Pflegeversicherung und wird vom Staat mit 5 Euro monatlich bezuschusst. Versichern können sich alle ab dem 18. Geburtstag, nach oben gibt es keine Altersgrenze. Der Eigenbetrag muss mindestens 120 Euro jährlich, also monatlich 10 Euro betragen. Bei Pflegestufe III muss die Versicherung mindestens 600 Euro monatlich leisten. Bei Pflegestufe II mindestens 30 Prozent, bei Pflegestufe I mindestens 20 Prozent, bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa bei Demenzkranken ("Pflegestufe 0"), mindestens 10 Prozent. Es gilt "Kontrahierungszwang", das heißt, die Versicherung muss unabhängig vom Gesundheitszustand jeden nehmen, der noch nicht pflegebedürftig ist. Die Versicherungsgesellschaft darf keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangen. Anspruch auf Leistungen besteht erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren ab Versicherungsbeginn. Der "Pflege-Bahr" ist ein guter und preiswerter Einstieg in eine Basisabsicherung. Er kann später mit einer privaten Pflegezusatzversicherung kombiniert und ausgebaut werden.
Ich, 56, habe Anspruch auf eine gesetzliche Rente und eine Betriebsrente und verfüge über Ersparnisse. 100 Euro monatlich könnte ich bis zum Rentenbeginn noch sparen. Brauche ich da wirklich noch eine Pflegezusatzversicherung?
Laut dem "Pflegereport 2012" einer großen gesetzlichen Krankenversicherung fallen für Frauen wegen ihrer höheren Lebenserwartung doppelt so hohe Pflegekosten an als für Männer: im Schnitt 84 000 Euro (Männer: 42 000 Euro). Dazu steuern die Frauen durchschnittlich ca. 45 000 Euro selbst bei. Wenn Sie in den kommenden elf Jahren, bis 67, monatlich 100 Euro sparen und das Geld zu durchschnittlich 2 Prozent angelegt ist, erreichen Sie etwa 14 700 Euro, die Sie dann, wie auch Ihre übrigen Ersparnisse, für die Pflege aufwenden müssten. Aber was ist, wenn das Geld verbraucht ist? Eine gute Pflegezusatzversicherung, bei der keine Wartezeiten einzuhalten sind und bei der Sie bereits ab Pflegestufe I keine Beiträge mehr zahlen müssen, kostet in Ihrem Alter monatlich 74,88 Euro, also weniger als der Betrag, den Sie jetzt sparen könnten. Anspruch haben Sie auf 450 Euro/Monat bei Pflegestufe 0, 450 Euro/Monat bei Pflegestufe I, 900 Euro/Monat bei Pflegestufe II, 1500 Euro/Monat bei Pflegestufe III, und zwar egal, wie lange Sie pflegebedürftig sind.
Ich zahle in eine private Rentenversicherung ein. Allerdings frage ich mich, ob ich mit dem Geld später noch was anfangen kann. Durch die schleichende Inflation wird es ja immer weniger wert sein. Wie kann ich gegensteuern?
Zum Beispiel, indem Sie den Monatsbeitrag für die Rentenversicherung dynamisieren, also regelmäßig einmal im Jahr erhöhen. Das ist, je nach Gesellschaft, mit ein bis zehn Prozent Steigerung möglich. So beugen Sie der latenten Geldentwertung vor.
Neulich haben Freunde über ein Rentensplitting für Ehepartner diskutiert. Ich hatte noch nie davon gehört. Für wen kommt das überhaupt in Betracht?
Dies zur Erklärung vorweg: Das Rentensplitting, das seit 2002 besteht, soll die Alterseinkünfte von Frauen verbessern. Ähnlich wie die Einkommen beim Ehegattensplitting werden hier die gesetzlichen Rentenansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden, 1:1 geteilt. Dadurch erhöht sich die Rente des Partners, der weniger verdient, also weniger Beiträge gezahlt hat. Beim anderen sinkt die Rente entsprechend. Möglich ist das, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder wenn jeder der beiden Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren ist. Sobald beide Anspruch auf Altersrente haben, müssen sie eine gemeinsame Erklärung abgeben, dass sie sich für das Rentensplitting entscheiden. Damit erlischt der Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Jedes Paar muss selbst entscheiden, ob sich das lohnen könnte.
In Medienberichten heißt es immer wieder, dass die Riester-Rente nichts taugt. Wie kommen Sie dazu, sie dennoch zu empfehlen?
Ich gebe keine pauschale Empfehlung für die Riester-Rente. Auf der anderen Seite finde ich die pauschalen Angriffe gegen diese Vorsorge-Form bedenklich. Viele sind dadurch derart verunsichert, dass sie gar keinen Altersvorsorge-Sparvertrag abschließen oder sogar bestehende Verträge kündigen. Ich bleibe dabei: Vor allem für junge Sparer und Familien ist die Riester-Rente erste Wahl, wenn passend zur Lebenssituation und zur Risikoneigung der richtige Vertrag gewählt wird. Unter dem Sammelbegriff Riester-Vertrag wird ja eine Vielzahl von Produkten angeboten, und es gibt natürlich Unterschiede bei den Anbietern. Zur Auswahl stehen fünf Varianten: 1 Die klassische Riester-Rentenversicherung bietet eine lebenslange garantierte Rente und zusätzlich Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen. Die Sicherheit steht bei der Anlage des Vorsorgekapitals im Vordergrund. 2 Ein Riester-Banksparplan ist kostengünstig, bietet aber lediglich eine magere Rendite. Am besten geeignet für über 50-Jährige und für alle, die bis zum Ruhestand nicht mehr lange Zeit haben. 3 Beim Wohn-Riester können Sie über einen Riester-Bausparvertrag mit Ihren Einzahlungen und den staatlichen Zulagen Eigenkapital bilden. Oder Sie nehmen ein Riester-Darlehen zur Immobilienfinanzierung auf. Die Zulagen fließen dann in die Tilgung des Kredits. 4 Für Jüngere, die mit einer langen Laufzeit rechnen können, eignet sich z. B. ein Riester-Fondssparplan: Das angelegte Geld fließt in Aktien- und Rentenfonds. Höchste Renditechancen, begrenztes Risiko. 5 Auch die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung ist vor allem für Jüngere gedacht: Über eine Rentenversicherung wird in Fonds investiert. Hohe Renditechancen bei vertretbarem Risiko, die Versicherung ist allerdings teuer. Für alle Varianten gibt es jährlich 154 Euro Grundzulage, dazu 300 Euro pro Kind, das nach dem 1.1.2008 geboren ist, und je 185 Euro für die davor geborenen Kinder. Kapital und Zulagen sind garantiert.
Als Mutter arbeite ich (42) zur Zeit halbtags und verdiene deshalb nur 13530 Euro brutto im Jahr. Mit dem Vater des Kindes lebe ich unverheiratet zusammen. Meine Bank will mir jetzt einen Riester-Vertrag verkaufen. Ich weiß aber nicht, ob sich das bei einer Geringverdienerin wie mir wirklich lohnt. Die Riester-Rente wird doch zum Beispiel angerechnet, wenn man im Alter eine Grundsicherung bezieht. Oder täusche ich mich da?
Nein, damit haben Sie recht: Die Riester-Rente wird, wie alle anderen Einkünfte auch, auf die staatliche Grundsicherung für bedürftige Rentnerinnen und Rentner angerechnet. Aber warum spricht das gegen eine eigene Altersversorgung? Das verstehe ich beim besten Willen nicht. Sie sind jetzt 42, haben also 25 Jahre Erwerbsleben vor sich. In dieser Zeit sollten und müssen Sie alles daran setzen, Ihre Altersversorgung auf- und auszubauen. Die Grundsicherung ist ausschließlich für Menschen gedacht, die durch Krankheit oder Schicksalsschläge daran gehindert wurden, für sich vorzusorgen. Mein Rat: Sie könnten zum Beispiel mit dem Vater des Kindes vereinbaren, dass er für Sie den Altersvorsorge-Beitrag übernimmt. Vermutlich sind Sie ja mit seinem Einverständnis nur halbtags erwerbstätig, tragen die Nachteile aber allein. Um sie zumindest teilweise auszugleichen, könnten Sie zum Beispiel einen Riester-Vertrag abschließen, weil der Ihnen staatliche Zulagen sichert. Wenn Sie später wieder mehr arbeiten, wächst der Riester-Vertrag automatisch mit.
Meine Bank hat mir – 57 Jahre alt und halbtags beschäftigt – eine Riester-Rente empfohlen. Ich finde allerdings, dass sehr wenig dabei rauskommt. Sollte man von dieser Art der Altersvorsorge nicht lieber ganz die Finger lassen?
So pauschal lässt sich das nicht sagen. Für jüngere Leute und natürlich für Familien mit kleinen Kindern lohnt sich das "Riestern" nämlich auf jeden Fall. Denjenigen, die bereits älter sind und wenig verdienen, bringt diese Investition in der Tat nicht wirklich Gewinn. Das zeigt Ihnen schon eine einfache Rechnung: Angenommen, Sie verdienen als Halbtagskraft jährlich 20 000 Euro brutto. Davon müssen Sie in die Riester-Rente 4 Prozent einzahlen, abzüglich der staatlichen Zulage von 154 Euro. Macht jedes Jahr 646 Euro. In zehn Jahren haben Sie also alles in allem 6460 Euro investiert, von denen dann aber auch noch Verwaltungskosten für die Versicherung abgehen. Wie sollte denn bei dieser geringen Summe eine lebenslange Rente in angemessener Höhe möglich sein? Eine ähnliche Rechnung müssen Sie allerdings bei jedem Sparplan aufmachen, in den nur wenig eingezahlt werden kann und für den auch nur noch einige Jahre zur Verfügung stehen.
Ich werde beruflich für ein Jahr nach Frankreich gehen. Bekomme ich da Probleme mit meiner Riester-Rente bzw. mit den staatlichen Zulagen?
Grundsätzlich gilt: Handelt es sich um eine "Entsendung" Ihres Arbeitgebers, während der Sie weiter Beiträge ins deutsche Rentensystem leisten, ändert sich nichts. Verlegen Sie dagegen Ihren Wohnsitz für mehr als sechs Monate komplett ins Ausland, erlischt hierzulande die "unbeschränkte Einkommensteuerpflicht". Dies sieht der Gesetzgeber als "schädliche Verfügung" für den Riester-Vertrag, selbst wenn Sie den Vertrag nicht kündigen. Bereits geleistete Zulagen und eventuelle Steuervorteile müssten dann im Prinzip zurückgezahlt werden. Das lässt sich jedoch vermeiden. Sie können bei Ihrer Versicherungsgesellschaft mit einem formlosen Schreiben beantragen, dass die Rückzahlung der Zulagen gestundet wird. Dazu müssen Sie Beginn und voraussichtliche Dauer sowie den Grund des Auslandsaufenthaltes mitteilen. Der Versicherer leitet das Schreiben dann zur Prüfung an die "Zentrale Zulagenstelle" für Altersvermögen weiter.
Ich habe schon länger einen Riester-Vertrag. In einigen Jahren werde ich in Rente gehen, will dann aber nach Norwegen auswandern. Was passiert da eigentlich mit meinem Riester-Vertrag?
Wenn Rentner ins EU-Ausland ziehen, dürfen sie die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile behalten. Das gilt auch für Island, Norwegen und Liechtenstein, die zwar nicht zur Europäischen Union gehören, aber zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sie können also Ihre Riester-Rente uneingeschränkt beziehen.
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