Anzeige

Acht Fehler, die Sie nicht machen sollten

Selbstbestimmt leben - und auch sterben: Seit 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich verankert und stärkt so die Rechte der Patienten. Doch wer eine Patientenverfügung aufsetzt, sollte einige Punkte beachten.

Krankheit. Leiden. Tod. Keine schönen Themen. Sie sind unbequem, am liebsten möchte man jeden Gedanken an sie ganz weit von sich wegschieben. Dennoch sollte man sich mit ihnen beschäftigen. Schließlich kann jeder nicht nur selbst bestimmen, wie er leben will. Sondern ein Stück weit auch, auf welche Weise das eigene Leben zu Ende gehen soll.

Mit Hilfe einer Patientenverfügung lässt sich im Voraus festlegen, welche medizinischen Behandlungen man wünscht, wenn man nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu äußern. Es geht dabei um ganz persönliche Fragen: Was soll mit mir passieren, wenn ich unheilbar krank bin? Wenn ich im Sterben liege? Wenn mein Gehirn irreparabel geschädigt ist? Es geht um künstliche Ernährung, um künstliche Beatmung, um Schmerzmittel, die Schmerzen lindern, aber das Bewusstsein beeinflussen.

Will ich, dass alles medizinisch Mögliche für mich getan wird - egal um welchen Preis? Oder will ich mich der modernen Apparatemedizin lieber nicht ausliefern - auch wenn sie mir womöglich eine Chance gegeben hätte weiterzuleben? Fragen, die jede für sich beantworten muss. Aber um die richtige Entscheidung treffen zu können, braucht man Wissen. Wir zeigen auf, welche acht Fehler Sie nicht machen sollten, wenn Sie über eine Patientenverfügung nachdenken.

Fehler 1: Ich bin jung und gesund, ich brauche keine Patientenverfügung.

Eine Patientenverfügung ist nicht nur für alte und kranke Menschen wichtig: Unfälle können jeden treffen. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Ihre Ärzte und Angehörigen wissen, wie Sie etwa künstlicher Beatmung oder Ernährung gegenüber stehen, ob Sie Bluttransfusionen oder Spenderorgane wünschen und wie verfahren werden soll, falls Sie dauerhaft im Koma liegen.

Fehler 2: Ich kann mir einfach keine klare Vorstellung bilden, was ich will und was nicht. Daher kann ich keine Patientenverfügung haben.

Über diese Fragen abstrakt zu entscheiden, fällt schwer - schließlich können manche Eingriffe das Leben verlängern, aber auch das Leiden. Doch auch wenn Sie Ihren Willen nicht in jedem Einzelfall klar formulieren können, kann eine Patientenverfügung sinnvoll für Sie ein. Formulieren Sie Bitten und Richtlinien - die Ärzte werden sich bei ihren Entscheidungen daran orientieren.

Nehmen Sie ruhig auch Ihre Wertvorstellungen, religiösen Ansichten, Hoffnungen und Ängste in die Patientenverfügung auf: Habe ich Angst vorm Sterben, Angst zu leiden, Angst, anderen zur Last zu fallen? Was bedeutet mir Religion? Was kommt nach dem Tod? All das kann für Ärzte und Angehörige hilfreich sein - vor allem dann, wenn sie eine Entscheidung in einer Situation treffen müssen, die Sie in Ihrer Patientenverfügung nicht beschrieben haben.

Fehler 3: Ich brauche keine Patientenverfügung. Ich lasse meine Angehörigen für mich entscheiden.

Ganz so einfach ist es leider nicht. Denn damit etwa Ihr Partner, Ihre Eltern oder Ihre Kinder in Ihrem Namen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen können, brauchen sie eine so genannte Vorsorgevollmacht. Einen Vordruck für eine Vorsorgevollmacht stellt das Bundesjustizministerium zum Download bereit.

Verknüpfen Sie die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung - so erleichtern Sie es Ihren Angehörigen, im Ernstfall in Ihrem Sinne zu entscheiden. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wünsche festlegen für den Fall, dass ein Betreuer bestellt werden muss. Haben Sie weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung, wird im Notfall das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellen.

Fehler 4: Ich brauche keine Patientenverfügung, die Ärzte halten sich ja doch nicht dran.

Was Sie in Ihrer Patientenverfügung festlegen, ist verbindlich für die Ärzte: Der Bundesgerichtshof hat bereits 2003 festgestellt, dass es die Würde des Menschen verletzen würde, wenn sein Selbstbestimmungsrecht ignoriert würde. Allerdings muss aus der Verfügung eindeutig hervorgehen, was Sie in der konkreten Situation wünschen.

Eine Einschränkung gibt es bei körperlichen Eingriffen wie Operationen: Auch wenn Sie diese in Ihrer Patientenverfügung ausdrücklich einschließen, müssen Sie von einem Arzt aufgeklärt werden oder auf eine Aufklärung verzichten.

Fehler 5: So eine Patientenverfügung ist mir viel zu umständlich. Ich sage einfach jemandem, was ich will.

Seit dem 1. September 2009 reicht eine mündliche Patientenverfügung nicht mehr aus. Damit Ihre Wünsche verbindlich wirksam werden, müssen Sie sie aufschreiben. Die so genannte "einfache Schriftform" reicht - das Schriftstück muss also nicht vom Notar beglaubigt werden.

Wichtig ist auch, dass Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig erneuern und bestätigen. So wissen die Ärzte im Notfall, dass das Dokument Ihren aktuellen Willen enthält. Je älter eine Patientenverfügung ist, desto weniger müssen sich die Ärzte an sie gebunden fühlen.

Fehler 6: Meine Patientenverfügung ist privat. Was darin steht, geht keinen etwas an, so lange sie nicht gebraucht wird.

Ihre bevollmächtigte Person sollte den Inhalt Ihrer Patientenverfügung kennen und wissen, wo Sie diese aufbewahren. Je ausführlicher Sie darüber hinaus mit ihr über Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen sprechen, desto besser wird Ihr Bevollmächtigter Sie in Ihrem Sinne vertreten können.

Fehler 7: Ich lade mir einfach ein Formular für eine Patientenverfügung aus dem Internet herunter und unterschreibe es.

In einer Patientenverfügung treffen Sie Entscheidungen über Ihr eigenes Leben und Sterben. Indem Sie sagen, Sie verzichten auf eine Behandlung, verzichten Sie unter Umständen aufs Weiterleben. Wenn Sie sagen, Sie wollen behandelt werden, bleiben Sie möglicherweise am Leben, sind aber Ihr weiteres Leben lang auf andere angewiesen.

Diese Entscheidungen sind höchst individuell, handeln Sie sie nicht mit einem Formblatt ab, sondern nehmen Sie sich die Zeit, jede Entscheidung zu durchdenken. Textbausteine sind hilfreich, um möglichst eindeutige Formulierungen zu finden - eine gute Grundlage hat etwa eine Arbeitsgruppe des Justizministeriums zusammengestellt: Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung .

Fehler 8: Ich formuliere meine Patientenverfügung am besten möglichst allgemein. Damit ist dann jede Situation abgedeckt.

Sie wollen nicht "unwürdig dahinvegetieren", nicht "qualvoll leiden"? Solche Formulierungen sind viel zu allgemein, als dass ein Arzt damit etwas anfangen könnte. Beschreiben Sie stattdessen möglichst konkret, in welcher Situation Sie welche Behandlung wünschen. Falls Sie bereits eine schwere Krankheit haben, beziehen Sie Ihre Angaben möglichst konkret darauf.

Lassen Sie sich am besten bei der Formulierung beraten, zum Beispiel von Ihrem Arzt. Welches Honorar er dafür nehmen soll und darf, wird derzeit heftig diskutiert. Es gibt aber auch Fördervereine, die ihre Mitglieder kostenlos beraten, wie zum Beispiel die Deutsche Hospiz Stiftung.

Angelika Unger

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel